• Ab dem 1. Januar 2023 ist die Zugabe von Cyclobutan zu Schiffs-Antifouling-Beschichtungen verboten

    Um die Auswirkungen schädlicher Antifouling-Systeme auf Schiffen auf die Meeresumwelt wirksam zu kontrollieren und zu verringern, hat die Internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO das Internationale Übereinkommen zur Kontrolle schädlicher Antifouling-Systeme auf Schiffen (im Folgenden als " AFS-Konvention") im Oktober 2001 und trat am 17. September 2008 in Kraft. Die "AFS-Konvention" trat offiziell für mein Land am 7. Juni 2011 in Kraft. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Verkehrsministeriums Nr. 22 von 2011: Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Übereinkommens zur Kontrolle schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation).

    14-03-2022
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